1. Die Voranmeldung erfolgt mit der Absendung des oben stehenden Formulars. Nach dem Empfang der Voranmeldung werden die Anweisungen zur Zahlung erteilt, welche befolgt werden müssen, um aus der Voranmeldung eine endgültige Anmeldung zu machen und damit die Reservierung des Kursplatzes (sowie gegebenenfalls der Unterkunft) zu garantieren. Der Mindestbetrag, welcher diese Reservierung garantiert, beträgt 150 Euro. Dieser Betrag wird als Vorauszahlung auf den Restbetrag anerkannt und als Garantiezahlung des Schülers angesehen.
2. Sollte der Schüler danach seine Anmeldung zurücknehmen wollen, so hat er Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils seiner Zahlung, sofern er den Stornierungswunsch vor Beginn des Kurses, zu dem er sich angemeldet hat, mitteilt:
- bei einer Stornierung bis mindestens 30 Tage vor Kursbeginn hat der Schüler Anspruch auf eine Rückerstattung von 75% seiner Zahlung;
- bei einer Stornierung zwischen 30 und 15 Tagen vor Kursbeginn hat der Schüler Anspruch auf eine Rückerstattung von 50% seiner Zahlung;
- bei einer Stornierung zwischen 15 Tagen und 1 Tag vor Kursbeginn hat der Schüler Anspruch auf eine Rückerstattung von 25% seiner Zahlung;
- Sobald der Kurs gestartet wird, wird auf jeden Fall keine Rückerstattung vorgenommen.
Diese Prozentanteile sind anzuwenden auf den Betrag, der vom Gesamtbetrag nach Subtraktion der bereits vom Schüler geleisteten Garantiezahlung sowie der nicht erstattungsfähigen Kosten (Bankkosten, sofern vorhanden; Kosten für den Versand per Expressbrief, sofern vorhanden; Überweisungskosten, sofern vorhanden) übrig bleibt.
Sofern der Schüler ein Visum für seinen Sprachaufenthalt in Spanien bei Tía Tula beantragt hat, gelten nicht die oben dargelegten Zeiträume und Prozentanteile: In diesem Fall wird eine Rückerstattung nur geleistet, wenn das Visum nicht gewährt wird und unter Beachtung der Angaben unter Punkt 4.
3. Tía Tula behält sich das Recht vor, die Voranmeldung und Anmeldung eines jeden Schülers zu annulieren, der danach nicht die entsprechenden Zahlungen leistet oder sich in irgendeiner Hinsicht unangemessen verhält. In beiden Fällen verliert der Schüler zudem das Recht auf Rückerstattung.
4. Fall der Schüler ein Visum benötigt, um bei Tía Tula zu studieren, übersendet Tía Tula ihm alle dafür notwendigen Dokumente, sobald die Bezahlung seiner Anmeldung eingegangen ist. Falls das Visum letzendlich nicht gewährt wird und der Schüler dies mit dem entsprechenden offiziellen Schreiben nachweisen kann, erhält er die Gesamtsumme seiner Anmeldungszahlung – minus die Garantiezahlung sowie eventuelle Bankkosten – zurückerstattet, außer einer der folgenden Fälle trifft zu:
- der Grund für die Ablehnung des Visums war die Vorlage falscher Dokumente, mit dem Ziel, über die Anmeldung zu einem Spanischkurs bei Tía Tula ein Visum zu erhalten;
- der Schüler hat das Ablehnungsschreiben des Visums gefälscht; in diesem Fall wird zudem die Spanische Botschaft benachrichtigt, damit das Visum sofort wieder entzogen wird;
- der Grund für die Ablehnung war ein unzureichendes Spanischniveau; in diesem Fall sollte der Schüler seine Spanischkenntnisse soweit verbessern, bis er das notwendige Niveau erreicht hat und dann erneut ein Visum beantragen.
Falls der Schüler ein Visum erhalten hat und dies nachträglich aus irgendeinem Grund nicht in Anspruch nimmt, so gelten für ihn dieselben Bedingungen wie für diejnigen Schüler, welche kein Visum benötigen (siehe Punkt 2).
5. Außer den Unterrichtsstunden umfasst der Kurspreis:
- die für den Unterricht notwendigen Materialien und Bücher (nicht im Preis enthalten ist gegebenenfalls im Unterricht gelesene Literatur und, im Fall der Distanzkurse, die verwendeten Bücher und Handbücher).
- einen Einstufungstest am ersten Kurstag.
- kostenlose kulturelle und soziale Aktivitäten entsprechend dem Aushang in der Sprachschule.
- einen Studentenausweis von Tía Tula und einen Ausweis als Spanischschüler in Salamanca (SCE Karte), mit welchen in Salamanca eine Vielzahl von Rabatten gewährt werden: bei kulturellen Einrichtungen und Angeboten, in Sporteinrichtungen, Einkaufsgeschäften, Kinos, Restaurants, etc.
- kostenloser Internetzugang in den Räumen unserer Schule.
- die Reservierung der gewählten Unterkunft (wenn verfügbar) und Möglichkeit eines Wechsels der Unterkunft aus triftigen Gründen (sonstige Wechsel kostet jeweils 15 Euro extra). Die Absicht eines Unterkunftswechsels ist uns spätestens eine Woche vor dem Wechsel mitzuteilen.
- ein akademisches Zertifikat von Tía Tula.
Dies sind die im Preis eines Kurses enthaltenen Mindestleistungen. Jede weitere Leistung wird als nicht im Kurspreis enthalten erachtet. So sind beispielsweise die Bankkosten von Überweisungen (oder ähnliches) vom Teilnehmer selbst zu tragen.
6. Tía Tula setzt sich stets dafür ein, dass jeder Intensivkurs (ohne Zusatzfächer wie "Konversation" oder "Kultur und Zivilisation"), Einzelunterricht oder Vorbereitungskurs für Spanischprüfungen (DELE, A-Level, GSCE, etc.) komplett erteilt wird, unabhängig von der Zahl der Schüler im Kurs zu einem bestimmten Zeitpunkt. Tía Tula behält sich jedoch das Recht vor, jeden anderen Kurs oder jeden Zusatzkurs zu streichen, wenn die Zahl der Schüler geringer als 3 ist; in diesem Fall wird dem Schüler der dem restlichen Teil des Kurses entsprechende Betrag zurückerstattet.
7. Wenn die gewählte Unterkunft eine Wohngemeinschaft ist, so sind die folgenden Dinge zu beachten:
- Die Wohnung ist eine Studentenwohnung, sie verfügt über alle notwendigen Hausgeräte, kann aber nicht die selben Annehmlichkeiten haben, wie die Wohnung einer Familie.
- Die Sauberkeit der Wohnung liegt ind er Verantwortung der Schüler, die darin wohnen, welche die Verpflichtung haben, es in gutem Zustand zu erhalten.
- Es sind die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens, der Toleranz und des Respekts einzuhalten.
8. Wenn die gewählte Unterkunft eine Familie ist, so sind die folgenden Dinge zu beachten:
- Das Waschen der Kleidung ist im Preis enthalten und besteht in einer Wäsche pro Woche. Die Familie ist nicht verantwortlich für die Wäsche empfindlicher oder abfärbender Kleidungsstücke. Der Schüler hat dies zur Kenntnis zu nehmen.
- Der Schüler hat nicht das Recht, eigene Lebensmittel zu kochen, es sei denn er gelangt mit der Familie zu dieser Übereinkunft (in diesem Fall bleibt die Schule außen vor).
- Es sind die Essenszeiten der Familie, die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens sowie die speziellen Regeln der jeweiligen Familie einzuhalten.
9. Die Kurswochen, in denen ein Feiertag liegt, werden hinsichtlich der Bezahlung als komplette Wochen erachtet und die entsprechenden Stunden werden nicht nachgeholt.
10. Entsprechend der gültigen Datenschutzregelung (Ley Orgánica 15/1999 de Protección de Datos de Carácter Personal), setzt Tía Tula den Schüler davon in Kenntnis, dass seine persönlichen Daten, welche Tía Tula über die freiwillige Eingabe in dieses Formular erhält, zur automatischen Datenverarbeitung gespeichert werden; der Schüler stimmt diesem Vorgehen durch das Akzeptieren dieser Allgemeinen Bedingungen zu. Die Daten werden zu statistischen und administrativen Zwecken ausschließlich intern verwendet – entsprechend der Dienstleistungen, welche der Schüler in Anspruch nehmen möchte und für die disbezügliche Kommunikation mit ihm – sowie für Informationen über mögliche Angebote in Zusammenhang mit diesen Services. Entsprechend den Vorgaben des oben genannten Gesetzes (Ley Orgánica) kann der Schüler jederzeit sein Recht auf Einsicht, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch in Anspruch nehmen, indem er dies schriftlich gegenüber Tía Tula erklärt, unter der Adresse: Tía Tula Colegio de Español S.L. (CIF: B37410214), c/ Palominos, 23 - 37008 Salamanca (España).
Der Schüler akzeptiert auch, dass sein Bild zu Werbezwecken verwendet wird, sofern es auf Fotos oder Videos aus der Schule oder von außerschulischen Aktivitäten auftaucht.
11. Die oben genannten Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tía Tula Colegio de Español SL für die hier vertraglich vereinbarte spezifische Dienstleistung.
12. Der Schüler erklärt, dass er die vorstehenden Bedingungen gelesen und verstanden hat, und sie akzeptiert. Der Vertrag, der damit zustande kommt, ist vollständig oder ersatzweise geregelt durch die Zivilrechtsgesetzgebung und respektiert die Verbraucherrechte, insbesondere Artikel 82/95 de la Junta de Castilla y León und Artikel 26/84 des spanischen Verbrauchersschutzgesetzes (ley de defensa de los consumidores).
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